Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
§1 Geltung der Bedingungen
- Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von apic erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
- Alle Vereinbarungen, die zwischen apic und dem Käufer zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
§2 Angebote und Preise
- Soweit nicht anders angegeben, hält sich apic an die in den Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung von apic genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
§3 Lieferung und Verzug
- Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
- Die Lieferung und der Versand erfolgen mangels anderer Vereinbarungen auf Gefahr und Kosten des Bestellers ab Firmensitz apic in Köln.
- Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von apic verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
- Kommt der Vertragspartner mit seinen Mitwirkungspflichten oder seinen fälligen Gegenleistungen in Verzug, so ist apic berechtigt, die weitere Ausführung seiner Leistungen einzustellen, bis die dem Vertragspartner obliegenden Leistungen erbracht werden.
- Im Falle des Verzugs des Vertragspartners ist apic ebenfalls berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung unter Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist vom Vertragspartner ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 30 % des Auftragsvolumens zu zahlen, sofern apic nicht ein höherer Schaden entstanden ist. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§4 Rücktritt
- Tritt der Vertragspartner unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann apic, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 30% des Vertragssumme als pauschalen Schadensersatz für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn geltend machen. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§5 Gewährleistung
- Der Besteller muss Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang des Liefergegenstandes, schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind apic unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
- Versandware ist unverzüglich nach Erhalt auf Transportschäden zu überprüfen. Ist die Transportverpackung äußerlich sichtbar beschädigt, so ist dies sofort bei Anlieferung auf dem Lieferschein zu vermerken.
- Bei berechtigten Mängeln wird nach Wahl von apic entweder Nachbesserung oder Ersatzlieferung geleistet. Bei Fortbestehen der Mängel ist apic zu zwei weiteren Nachbesserungsversuchen berechtigt. Die Nachbesserung findet in den Geschäftsräumen von apic statt, Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden.
- Die Gewährleistungspflicht beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Lieferdatum.
- Gewährleistungsansprüche gegen apic stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
- Natürlicher Verschleiß und Abnutzung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
- Soweit der Vertragspartner ohne vorherige Genehmigung durch apic Veränderungen oder eigenmächtige Reparaturversuche durch Öffnen der gelieferten Geräte vornimmt, erlischt der Gewährleistungsanspruch.
- Bei einer vom Kunden gewünschten (kostenlosen)Testinstallation von Software übernimmt apic keine Gewährleistung für die installierte Software. Eine Haftung wird bei Testinstallationen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit übernommen, im übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.
- Eine Haftung durch apic für Schäden ist ausgeschlossen, welche dadurch entstehen, dass der Kunde Software entgegen den Anweisungen aus der mitgelieferten Dokumentation einsetzt oder bedient.
- Eine Haftung durch apic ist ausgeschlossen, wenn es der Kunde unterlässt, vor jedem Programmstart der von apic gelieferten Software einen Simulationslauf zur Kontrolle der Funktion und der Einstellungen durchzuführen.
- Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet apic ebenfalls nur in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Schäden aus der Verletzung von Körper und Gesundheit.
§6 Zahlungsbedingungen
- Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer, Transportkosten, Verpackungskosten, Warenversicherungen etc.
- Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit uns. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort in bar zu zahlen.
- Verzugszinsen berechnen wir mit 5% p.a. über dem Basiszinssatz.
- Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannter Gegenansprüche – es sein denn, diese sich gerichtlich festgestellt – ist nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.
- Soweit nicht gesondert anderes vereinbart ist, werden Zahlungen wie folgt fällig: 1/3 der Brutto-Vertragsumme mit Erhalt der Auftragsbestätigung, der Restbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Skonto wird nur gewährt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Werden apic nach Vertragsschluss Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen bzw. die Vermutung der Zahlungsunfähigkeit des Käufers nahe legen, so ist apic berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen, im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten und gegebenenfalls Ersatzansprüche geltend zu machen.
§7 Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung vor.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
- Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
- Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum von apic hinweisen und apic unverzüglich benachrichtigen, damit diese ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann.
§8 Schulungen
apic führt auf Wunsch des Kunden Schulungen durch, um die jeweiligen Mitarbeiter mit der Verwendung der gelieferten Software vertraut zu machen. Die Anmeldung zu einer Schulung ist verbindlich. Abmeldungen nach verbindlicher Anmeldung werden bis 4 Wochen vor Schulungsbeginn mit Euro 150,00 pro Teilnehmer berechnet, bei Absage bis 7 Tage vor Schulungsbeginn mit der halben Gebühr und bei späteren Absagen oder Nichterscheinen mit der vollen Gebühr berechnet. Muss eine Schulung von Seiten apic aus organisatorischen Gründen abgesagt werden, so beschränkt sich der Erstattungsanspruch des Kunden auf bereits gezahlte Gebühren.
§9 Software-Überlassung
Soweit nicht gesondert etwas anderes vereinbart ist, handelt es sich bei der Lieferung von Software durch apic um Software Überlassung zur Nutzung durch den Kunden. apic erteilt dem Kunden ein persönliches, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Recht, die im Vertragsformular aufgeführten Software-Produkte in Abhängigkeit von den dort getroffenen Vereinbarungen zu benutzen. Der Kunde darf die gelieferte Software ausschließlich für sich und sein Unternehmen nutzen. Eine Weiterveräußerung oder Überlassung an Dritte ist nicht zulässig.
§10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtstand ist Köln.
§11 Sonstiges
- Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
- Sollte eine der vorstehenden Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: April 2015